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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DISTRIFUND GROUP

  • Distrifund NV – BE0477.920.978, mit Gesellschaftssitz: Stokkelaar 4 – 9160 Lokeren – Belgien
  • ERARD NV – BE0424.446.462, mit Gesellschaftssitz: Stokkelaar 4 – 9160 Lokeren – Belgien
  • Frajodis NV – BE0445.825.658, mit Gesellschaftssitz: Stokkelaar 4 – 9160 Lokeren – Belgien
  • Belscan Continental BV – BE0480.094.867, mit Gesellschaftssitz: Oudeheerweg 8 – 9051 Sint-Denijs-Westrem – Belgien

ARTIKEL 1: ANWENDBARE BEDINGUNGEN

1.1.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen der Distrifund Group mit Sitz in 9051 Gent, Oudeheerweg 8 (Unternehmensnummer 0477.920.978), unter Ausschluss aller entgegenstehenden Bedingungen des Kunden.

1.2.

Jede Bestellung oder jeder Auftrag beinhaltet die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, der erklärt, vor Abschluss des Vertrags in einer für ihn verständlichen Sprache davon Kenntnis genommen zu haben. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde an, dass jede dieser Bedingungen tatsächlich gewollt ist und kein offensichtliches Ungleichgewicht im Vertrag zwischen ihm und der Distrifund Group schafft.

1.3.

Jede Bestellung oder jeder Auftrag muss von der Distrifund Group angenommen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt.

ARTIKEL 2: LIEFERUNG

2.1.

Die dem Kunden mitgeteilten Lieferfristen sind rein indikativ und daher unverbindlich. Die bloße Überschreitung der erwarteten Liefer- und/oder Ausführungsfristen begründet daher weder einen Anspruch auf Schadensersatz noch auf Auflösung des Vertrags.

2.2.

Die Waren reisen auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde an, dass dieses Risiko bei der Preisfestsetzung berücksichtigt wurde. Ohne diese Bestimmung wäre der Vertrag zwischen dem Kunden und der Distrifund Group nicht zum gleichen Preis abgeschlossen worden.

ARTIKEL 3: PREIS UND ZAHLUNG

3.1.

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der gelieferten Waren, wie sie in der Rechnung beschrieben sind.

3.2.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort am Sitz der Distrifund Group in der auf der Rechnung angegebenen Währung zahlbar. Das Wechselkursrisiko trägt der Kunde.

3.3.

Beanstandungen bezüglich Rechnungen müssen vom Kunden unverzüglich und spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls verfällt das Recht auf Beanstandung.

3.4.

Die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung führt zur sofortigen Fälligkeit aller geschuldeten Beträge, ungeachtet zuvor gewährter Zahlungsmodalitäten.

3.5.

Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr auf den unbezahlten Rechnungsbetrag. Darüber hinaus schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des ausstehenden Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50,00 EUR. Dies unbeschadet des Rechts der Distrifund Group, bei Nachweis eines höheren tatsächlich erlittenen Schadens eine höhere Entschädigung zu verlangen.

3.6.

Die Distrifund Group behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtzahlung den Vertrag wegen Nichtzahlung aufzulösen; in diesem Fall schuldet der Kunde die in Artikel 6.2 vorgesehene Entschädigung.

3.7.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Agenten oder Vertreter der Distrifund Group nicht berechtigt, Rechnungsbeträge einzuziehen. Eine Zahlung an Agenten oder Vertreter befreit den Kunden in keiner Weise von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Distrifund Group.

ARTIKEL 4: HAFTUNG

4.1.

Mit der Annahme der Warenlieferung erkennt der Kunde an, dass die Distrifund Group ihre Lieferverpflichtung erfüllt hat. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei Lieferung unverzüglich entgegenzunehmen und zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Waren mit dem Vereinbarten übereinstimmt. Etwaige offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren müssen der Distrifund Group unverzüglich und spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel sind nur gültig und werden nur geprüft, sofern die verkauften Waren vom Kunden noch nicht in Gebrauch genommen wurden.

4.2.

Die Distrifund Group haftet nur für Schäden, die durch die Nichterfüllung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verursacht werden, sofern und soweit diese Schäden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Für sonstige Fehler haftet sie nicht.

4.3.

Falls die Distrifund Group für irgendeinen Schaden haftbar gemacht wird, ist ihre Haftung in jedem Fall auf den Rechnungswert der gelieferten Waren beschränkt. Die Distrifund Group haftet niemals für indirekte Schäden und Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Geschäftsschäden, Produktionsausfälle oder Schäden gegenüber Dritten.

ARTIKEL 5: EIGENTUMSVORBEHALT

5.1.

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Distrifund Group.

5.2.

Ungeachtet dieses Eigentumsvorbehalts trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt des Versands das Risiko von Verlust, Diebstahl, Untergang oder Beschädigung der Waren, unabhängig von deren Ursache, sowie für Schäden, die durch diese Waren verursacht werden. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde an, dass dieses Risiko bei der Preisfestsetzung berücksichtigt wurde.

ARTIKEL 6: VERTRAGSAUFLÖSUNG

6.1.

Die Distrifund Group ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige gerichtliche Genehmigung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung irgendeiner Entschädigung aufzulösen in folgenden Fällen:
(i) wenn der Kunde eine oder mehrere aus dem Vertrag resultierende Verpflichtungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt;
(ii) wenn das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden, Zahlungseinstellung oder die Beantragung eines Insolvenzverfahrens erschüttert wird;
(iii) bei Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden.

6.2.

Im Falle der Vertragsauflösung zu Lasten des Kunden ist die Distrifund Group berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zu verlangen, unbeschadet ihres Rechts, bei Nachweis eines höheren tatsächlich erlittenen Schadens eine höhere Entschädigung zu fordern. Diese pauschale Entschädigung steht im Verhältnis zum Schaden, den die Distrifund Group durch die Nichterfüllung des Vertrags erleidet.

ARTIKEL 7: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

7.1.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen ausschließlich belgischem Recht.

7.2.

Jede Streitigkeit bezüglich des Bestehens, der Ausführung oder der Auslegung des Vertrags unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Gent, Abteilung Gent.

VERSCHIEDENES für ERARD NV

Gemäß Artikel L.541-10-13 des französischen Umweltgesetzbuches (Code de l’environnement) über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) lautet unsere eindeutige Identifikationsnummer für den Bereich Textilien, Haushaltswäsche und Schuhe (TLC), die von Refashion vergeben wurde, wie folgt:

IDU Refashion: FR207681_11FXMH